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Wirtschaftliche Hilfe
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wädenswil, deren Einkommen unter dem sozialen Existenzminimum liegen, sind berechtigt zum Bezug wirtschaftlicher Hilfe.
Die wirtschaftliche Hilfe wird gestützt aufs Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich ausgerichtet und die Berechnung richtet sich nach den SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe). Die wirtschaftliche Hilfe nach Sozialhilfegesetz erfolgt bedarfsorientiert und versucht, die Menschen sozial und wirtschaftlich wieder einzugliedern. Die Beratung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess oder bei persönlichen Problemen ist daher ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit der Sozialen Dienste Wädenswil.
Erstberatungen und Neuanmeldungen
Melden Sie sich während den Zeiten der Sprechstunde am Empfang der Sozialen Dienste an der Schönenbergstrasse 4, 8820 Wädenswil. Wir geben Ihnen Auskunft und Informationen oder einen Termin für eine persönliche Beratung.
Sprechstunden
Persönlich mit Personalausweis ohne Voranmeldung an der Schönenbergstrasse 4, 8820 Wädenswil
Montag bis Freitag 13.30 bis 14.30 Uhr
Abgabe von Unterlagen
Ohne Voranmeldung an der Schönenbergstrasse 4, 8820 Wädenswil
Montag bis Freitag 08.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch Vormittag geschlossen
Sozialhilfe einfach erklärt
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe erklärt die Sozialhilfe in 14 Sprachen mittels Videos in einfacher Sprache: Sozialhilfe in einfacher Sprache.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 044 789 74 60 | Kontaktformular |
Name | Beschreibung |
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