Inhalt
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Für die Klärung des Anspruches auf die Individuelle Prämienverbilligung für das Jahr 2021 und 2022 wenden Sie sich direkt an die kantonale Ausgleichskasse (SVA Zürich, Telefon 044 448 53 75).
Mit diesem Link können Sie online Ihren Antrag auf Prämienverbilligung einreichen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sozialversicherungen | 044 789 72 50 | Kontaktformular |