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Einbürgerungen
Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in Wädenswil haben, können das Bürgerrecht der Stadt Wädenswil erwerben. Dazu wollen Sie uns bitte folgende Unterlagen, bzw. Dokumente im Original zustellen:
- Schriftliches Gesuch
- Alle Personen aufführen, die sich einbürgern lassen möchten.
- Alle Gesuchsteller (über 16 Jahre) müssen unterzeichnen.
- Auszug aus dem Zivilstandsregister (nicht älter als 3 Monate), erhältlich beim Zivilstandsamt des aktuellen Heimatortes.
- Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate).
Bitte senden Sie Ihr Gesuch an die Stadt Wädenswil, Einbürgerungen, Florhofstrasse 6, Postfach, 8820 Wädenswil. Die Gebühr beträgt CHF 350.00, unter 25 Jahren CHF 175.00 und unter 20 Jahren keine Gebühr.
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung finden Sie beim Gemeindeamt des Kantons Zürich oder Staatssekretariat für Migration SEM.
Sie können erst ein Einbürgerungsgesuch stellen, wenn Ihre Personendaten im schweizerischen Personenstandsregister erfasst sind. Aus diesem Grund müssen Sie die Registrierung im Zivilstandsregister beantragen, bevor Sie das Einbürgerungsgesuch stellen. Laden Sie das Formular für die Registrierung beim Gemeindeamt des Kantons Zürich herunter.
Wenn Sie alle Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllen, können Sie Ihr Gesuch online über eEinbürgerung einreichen.
Sobald wir Ihr Einbürgerungsgesuch vom Gemeindeamt des Kantons Zürich erhalten, werden wir Sie wenn nötig für die Standortbestimmung Deutsch und Gesellschaft anmelden. Mit der Einladung zum Gesellschaftstest erhalten Sie Informationen zum Lernmaterial. Vorgängig können Sie sich beim Gemeindeamt des Kantons Zürich darüber informieren. Es ist zwingend notwendig, dass Sie sich mit diesen Unterlagen für den Gesellschaftstest vorbereiten.
Über die genauen Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und die notwendigen Formalitäten informieren wir Sie gerne. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder sprechen Sie persönlich am Schalter Einbürgerungen vor.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstands- und Bestattungswesen | 044 789 72 29 | Kontaktformular |