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Einbürgerungen
Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in Wädenswil haben, können das Bürgerrecht der Stadt Wädenswil erwerben. Dazu wollen Sie uns bitte folgende Unterlagen, bzw. Dokumente im Original zustellen:
- Schriftliches Gesuch
- Alle Personen aufführen, die sich einbürgern lassen möchten.
- Alle Gesuchsteller (über 16 Jahre) müssen unterzeichnen.
- Auszug aus dem Zivilstandsregister (nicht älter als 3 Monate), erhältlich beim Zivilstandsamt des aktuellen Heimatortes.
- StrafregisterauszugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (nicht älter als 3 Monate).
Bitte senden Sie Ihr Gesuch an die Stadt Wädenswil, Einbürgerungen, Florhofstrasse 6, Postfach, 8820 Wädenswil. Die Gebühr beträgt CHF 350.00, unter 25 Jahren CHF 175.00 und unter 20 Jahren keine Gebühr.
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung finden Sie beim Gemeindeamt des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder Staatssekretariat für Migration SEMExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Sie können erst ein Einbürgerungsgesuch stellen, wenn Ihre Personendaten im schweizerischen Personenstandsregister erfasst sind. Aus diesem Grund müssen Sie die Registrierung im Zivilstandsregister beantragen, bevor Sie das Einbürgerungsgesuch stellen. Laden Sie das Formular für die Registrierung beim Gemeindeamt des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. herunter.
Wenn Sie alle Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllen, können Sie Ihr Gesuch online über eEinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einreichen.
Wenn wir Ihr Einbürgerungsgesuch vom Gemeindeamt des Kantons Zürich erhalten, werden wir Sie über den weiteren Ablauf informieren und Ihnen Lernmaterial für den Grundkenntnistest zustellen. Erst dann können Sie sich (wenn nötig) für den Deutsch- und Grundkenntnistest beim Zweckverband SNH Soziales Netz Bezirk Horgen selber anmelden. Vorgängig können Sie sich beim Gemeindeamt des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. darüber informieren.
Über die genauen Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und die notwendigen Formalitäten informieren wir Sie gerne.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Präsidialsekretariat | 044 789 72 16 | Kontaktformular |
