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Nachtparkieren
Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
Gestützt auf die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund vom 5. Dezember 1977 (Nachgeführt bis 1. Mai 2021) ist das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen aller Art über Nacht auf öffentlichem Grund in Wädenswil (inkl. Ortsteile Au, Hütten, Schönenberg) gebührenpflichtig. Als öffentlicher Grund gelten alle Strassen sowie allgemein zugängliche Parkplätze der Stadt/Gemeinde inkl. Schulhausplätze.
Die Gebühr berechtigt die Halterin oder den Halter, ihr oder sein Fahrzeug im Rahmen der geltenden Vorschriften, ohne festen Platzanspruch, auf öffentlichem Grund abzustellen.
Jede Fahrzeughalterin und jeder Fahrzeughalter, der in Wädenswil, Au, Schönenberg und Hütten Wohnsitz nimmt bzw. hat, ist verpflichtet, sich zuhanden der Nachtparkkontrolle anzumelden, sofern sie oder er nicht einen privaten Parkplatz benutzt. Dies gilt auch für auswärtige Firmen und Personen, deren Fahrzeuge in Wädenswil, Au, Schönenberg und Hütten regelmässig auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die private Abstellmöglichkeiten benützen, werden von der Kontrolle nicht erfasst.
Die Gebühren betragen monatlich:
- 45 CHF für Personen- und Lieferwagen bis 3,5 t, Anhänger für leichte Motorwagen sowie dreirädrige Motorfahrzeuge
- 90 CHF für Lieferwagen und schwere Motorwagen ab 3,5t, Wohnwagen, Anhänger an schwere Motorwagen, Gesellschaftswagen und Spezialfahrzeuge
Anmeldungen/Änderungen sind via Online-Schalter, schriftlich oder telefonisch an die Abteilung Gesellschaft oder per E-Mail an nachtparkieren@waedenswil.ch zu richten.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stab Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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781.2 | Verordnung nächtliches Dauerparkieren | 1. Mai 2021 |