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Hundewesen: Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehalterinnen und Hundehalter müssen in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein.
Frist
Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von 10 Tagen bei der Gemeinde und bei der Datenbank AMICUSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an.
Verwendung Ihrer gemeldeten Daten
Die Stadtverwaltung verwendet Ihre persönlichen Daten ausschliesslich für die Hundedatenbank AMICUS.
Sie werden demnächst Hundehalterin oder Hundehalter (Erstanschaffung)
Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund halten, melden Sie sich bitte vorgängig bei der Stabstelle Gesellschaft (gesellschaft@waedenswil.ch). Diese erfasst Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank AMICUS und erstellt eine Personen-ID. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Danach kann die Tierärztin oder der Tierarzt die Registrierung des Hundes vornehmen.
Mikrochip bei Welpen
Welpen müssen innerhalb der ersten drei Lebensmonate durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt einen Mikrochip erhalten. Die Tierarztpraxis registriert den Hund anschliessend direkt in AMICUS.
Sie sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, verwalten Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch oder nutzen alternativ die kostenlose App «animundo».
Sobald Sie Ihr AMICUS-Konto mit der App verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen sowie die Weitergabe (z. B. Verkauf oder Schenkung), die Übernahme (z. B. Kauf oder Geschenk) und den Tod Ihres Hundes melden. Auch Vermisstmeldungen lassen sich dort verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden; stattdessen steht Ihnen in der App die elektronische ePetCard zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Einfuhr eines Hundes aus dem Ausland
Wenn Sie einen Hund aus dem Ausland einführen, müssen Sie die Kennzeichnung innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt überprüfen lassen. Die Tierarztpraxis registriert den Hund anschliessend in AMICUS.
Weitere Mutationen
Innerhalb einer zehntägigen Frist müssen Sie AMICUS zudem folgende Änderungen melden:
- Weitergabe (z. B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z. B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Diese Mutationen können Sie entweder über www.amicus.ch oder über die App «animundo» erfassen.
Namens- und Adressänderungen
Bitte geben Sie Namens- und Adressänderungen direkt der Stabstelle Gesellschaft (gesellschaft@waedenswil.ch) bekannt.
Änderung von Hundedaten
Um spezifische Hundedaten zu ändern, wenden Sie sich bitte an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.
Hundesteuer
Die Hundesteuer von CHF 150.00 wird jährlich in Rechnung gestellt. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00. Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Meldung mit CHF 40.00 verrechnet wird.
Hundedatenbank AMICUS
www.amicus.ch, info@amicus.ch, Telefon 0848 777 100
App animundo: www.animundo.ch
Abmelden von Hunden
Sollte ein Halterwechsel stattfinden, dann bitten wir Sie uns dies mitzuteilen. Im Todesfall muss der Hund ebenfalls abgemeldet werden.
Die Abmeldung eines Hundes ist online möglich: Online-Formular
Robidog-Säcke
Robidog-Säcke erhalten Sie unentgeltlich am Schalter der Einwohnerdienste.
Weitere Informationen
Informationen zur Hundehaltung, Hundegesetzgebung und den Kursvorgaben finden Sie unter:
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Stab Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |
| Name | Download |
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| Nummer | Name | Inkrafttreten |
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| 600.7 | Hundeverabgabung | 1. Januar 2016 |
| Name | Beschreibung |
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