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Hundewesen
Vor dem Kauf eines Hundes
Eine Haftpflichtversicherung mit einem Deckungsgrad von mindestens 1 Mio. Franken muss für alle Hunde abgeschlossen werden, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse. Der Versicherungsnachweis ist einzureichen an: gesellschaft@waedenswil.ch
Anmelden von Hunden
Hundehalterinnen und Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als drei Monate alt sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde an und geben die erforderlichen Angaben bekannt (§21 Abs. 1 Hundegesetz Kanton Zürich). Die Registrierung ist online möglich: Link zur Hundeanmeldung/Hundeabmeldung
Die Hundeabgabe wird gemäss Stadtratsbeschluss vom 21. Dezember 2015 auf CHF 150.00 (exkl. einmalige Meldegebühr CHF 20.00) erhöht. Den bereits gemeldeten Hundehalterinnen- und -haltern wird die Jahresgebühr im Februar mit einer Rechnung erhoben.
Ausbildung von Hunden per 1. Juni 2025
Mit Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung per 1. Juni 2025 gilt eine praktische Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse oder Rasse.
Diese neue Regelung gilt auch für Hunde, die neu im Kanton Zürich gehalten werden oder aus einem anderen Kanton zuziehen.
Zudem müssen alle Ersthundehaltenden eine theoretische Ausbildung absolvieren.
Theoriekurs für Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende
Wer noch nie oder mehr als zehn Jahre keinen Hund gehalten hat, muss einen Theoriekurs mit Prüfung absolvieren.
Dauer: 2 Stunden
Zeitpunkt: Frühestens ein Jahr vor Übernahme und spätestens zwei Monate nach Hundehaltung oder dem Zuzug im Kanton Zürich
Keine Pflicht haben:
- Personen, die in den letzten zehn Jahren einen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben
- Personen, die den Hund von der Ehepartnerin, dem Ehepartner oder ihrer Lebenspartnerin oder ihrem Lebenspartner übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt,
- sehbehinderte Personen, die einen ausgebildeten Blindenführhund übernehmen
Praktische Hundeausbildung für alle neuen Hunde
Alle Hunde, die ab dem 1. Juni 2025 übernommen werden oder in den Kanton Zürich zuziehen, müssen einen praktischen Hundekurs absolvieren. Die praktische Ausbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Lernziele erreicht wurden. Die ausbildenden Personen entscheiden, ob weitere Lektionen erforderlich sind.
Dauer: 6 Lektionen
Zeitpunkt: frühestens ab Vollendung des 6. Lebensmonats oder spätestens 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder 12 Monate nach Zuzug.
Keine Pflicht besteht:
- bei Übernahme des Hundes oder Zuzug mit Hund, der älter als 10 Jahre ist
- für Personen, die den Hund von der Ehepartnerin oder ihrem Ehepartner oder ihrer Lebenspartnerin oder ihrem Lebenspartner übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt,
- für Personen, die in den Kanton zuziehen, wenn sie eine praktische Hundeausbildung absolviert haben, die gemäss Bestätigung des Veterinäramts gleichwertig ist,
- für Personen, die gemäss §16 d Abs. 1 eine Bewilligung als Hundeausbildnerin oder Hundeausbildner haben,
- bei Hunden, die für den Sicherheitsdienst der Polizei oder einer Strafvollzugsanstalt oder beim Grenzwachtkops eingesetzt werden oder für einen solchen Einsatz vorgesehen sind,
- Assistenzhund von einer von der Invalidenversicherung anerkannten Schule / Ausbildungsvereinigung,
- bei vom Bundesamt für Umwelt anerkannten Herdenschutzhunden
- Hunde die auf ein Tierheim registriert sind
Was gilt für bereits registrierte Hunde?
Für Hunde, die vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich registriert wurden, gelten keine neuen Kursvorgaben. Dennoch empfiehlt das Veterinäramt, begonnene Ausbildungen weiterzuführen und Hunde gut zu schulen – zum Schutz aller.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur neuen Hundegesetzgebung und den Kursvorgaben finden Sie auf der Website des Veterinäramts Zürich: www.zh.ch/hunde
Abmelden von Hunden
Sollte ein Halterwechsel stattfinden, dann bitten wir Sie uns dies mitzuteilen. Im Todesfall muss der Hund ebenfalls abgemeldet werden. Die Abmeldung ist online möglich: Link zur Hundeanmeldung/Hundeabmeldung
Robi-Dog-Säcke
Robi-Dog-Säcke erhalten Sie unentgeltlich bei den Bevölkerungsdiensten Wädenswil.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stab Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |
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Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |
Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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600.7 | Hundeverabgabung | 1. Januar 2016 |
Name | Beschreibung |
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