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Lebensmittelkontrolle
Die Einhaltung von Hygiene und Sauberkeit sowie der Vollzug des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz) hat bei Gastronomiebetrieben wie Restaurants und andere Verpflegungsbetrieben, Detailhändlern, Produktions- und Handelsfirmen und Importeuren höchste Priorität. Die ausgebildeten und amtlich gewählten Lebensmittelkontrolleure des Kanonalen Labors in Zürich kontrollieren mittels Laboranalysen und Kontrollen vor Ort regelmässig Personen und Betriebe, die Lebensmittel und andere Waren im Sinne des Lebensmittelgesetzes in Verkehr setzen.
Ziele sind: Schutz der Gesundheit vor einer potenziellen Gesundheitsgefährdung, Transparenz für Konsumenten und Schutz vor Täuschung sowie Sicherstellung des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln.
Die Abteilung Gesellschaft der Stadt Wädenswil stellt sicher, dass bei der Vergabe von Patenten für Gastronomiebetriebe sowie Klein- und Mittlere-Verkaufsbetrieben (KMW) der Kontakt zum Kantonalen Labor sichergestellt ist.
Kanton Zürich Gesundheitsdirektion
Kantonales Labor, Abteilung Lebensmittelinspektorat
Fehrenstrasse 15, Postfach
8032 Zürich
Telefon 043 244 71 00
info@kl.zh.ch
www.kl.zh.ch
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