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Baukontrollen
Gemäss § 327 des kantonalen Planungs- und BaugesetzesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind Baubeginn, Bauvollendung und die wesentlichen Zwischenstände wie z.B. Schnurgerüst, Fertigstellung der Kanalisationsleitungen, Rohbauvollendung, Bezugsbereitschaft etc. der örtlichen Baubehörde anzuzeigen. Diese Meldungen müssen rechtzeitig erfolgen, so dass eine Überprüfung der Bauarbeiten möglich ist.
Allfällige Fragen können Sie an baupolizei@waedenswil.ch richten.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Baubewilligungen | 044 789 73 15 | Kontaktformular |
