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Steuerrechnungen
Provisorische Steuerrechung
Für provisorische Steuerrechnungen kann keine Ratenzahlung vereinbart werden. Die Bezahlung der Teilbeträge ist im eigenen Ermessen der Steuerpflichtigen bis zum Erhalt der definitiven Schlussrechnung. Es wird jeweils ab 1. Oktober des jeweiligen Steuerjahres bis zum Versand der Schlussrechnung ein Ausgleichszins von aktuell 1 % (ab 1. Januar 2026 von 0,75 %) auf Steuerbeträge, welche ausstehend sind, berechnet.
Falls Sie zusätzliche Einzahlungsscheine benötigen, bestellen Sie diese bitte via Online-Schalter oder holen diese persönlich am Schalter des Steueramts während den Öffnungszeiten ab.
Schlussrechnung/Ratenzahlungsvereinbarungen
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, den Gesamtbetrag der Schlussrechnung innert 30 Tagen zu bezahlen, kann Ihnen das Steueramt mit einer Ratenzahlungsvereinbarung für maximal 6 Raten ab Fälligkeit der Schlussrechnung entgegenkommen. Wir bitten Sie, den Antrag auf Ratenzahlung schriftlich einzureichen (per E-Mail an steuerbezug@waedenswil.ch oder per Post an Stadt Wädenswil, Steueramt, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil.).
Weitere Raten können nur gegen Vorlage eines Budgetblatts mit belegmässigen Nachweisen und einer Prüfung durch das Steueramt gewährt werden. Es muss nachweislich belegt werden, dass aufgrund der zur Verfügung stehenden monatlichen Mitteln eine Zahlung in 6 Raten nicht möglich ist. Es werden dabei die betreibungsrechtlichen Ansätze für Lebenshaltungskosten als Grundlage genommen.
Zugehörige Objekte
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| Budgetblatt (PDF, 159.65 kB) | Download | 0 | Budgetblatt |
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| Steueramt | 044 789 72 88 | Kontaktformular |
