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Ombudsstelle
Seit dem 1. Januar 2022 ist die Ombudsstelle des Kantons Zürich für die Stadt Wädenswil zuständig.
Die Ombudsstelle erteilt Rat, vermittelt zwischen Privaten und der Verwaltung. Dabei überprüft sie, ob Behörden und Verwaltung nach "Recht und Billigkeit" handeln. Bei Konflikten bemüht sie sich als neutrale Mittlerinum eine einvernehmliche, beidseits befriedigende Lösung. Die Ombudsstelle darf alle Formen kommunalen Handelns oder Nichthandelns überprüfen.
Was ist der Ombudsmann?
Der Ombudsmann ist ein vom Kantonsrat gewählter neutraler Mittler zwischen Bürger und Verwaltung. Er setzt sich für den Schutz der Rechte von Einwohnerinnen und Einwohnern ein und ist von den Behörden und der Verwaltung unabhängig. Der Ombudsmann ist keine Parteienvertreter und darf darum nicht mit der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt verwechselt werden. Der Ombudsmann unterstützt das kundenfreundliche und transparente Verhalten der Verwaltung.
Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann sich an die Ombudsstelle wenden, wenn ein Problem mit einer Verwaltungsstelle vorliegt, um Rat zu holen, wenn eine Vermittlung benötigt wird.
Dienstleistungen sind für Einwohnerinnen und Einwohner kostenlos
Die Dienste der Ombudsstelle sind für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wädenswil unentgeltlich. Die bei Gemeindeangelegenheiten entstehenden Kosten werden von der Stadt getragen.
Kontakt
Ombudsstelle Kanton Zürich
Forchstrasse 59
8032 Zürich
Telefon 044 269 40 70
Fax 044 269 40 79
www.ombudsmann.zh.ch
Artikel 52 der Gemeindeordnung, die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, hält fest, dass der Ombudsmann des Kantons Zürich den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Wädenswil zur Verfügung steht.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 044 789 72 16 | Kontaktformular |