Inhalt
Gesuch Waffenerwerbsschein
Waffenerwerbscheine müssen an die Kantonspolizei Zürich gesendet werden, wenn folgende Punkte nach der Waffenrichtlinie 2019 erfüllt sind:
- Faustfeuerwaffen mit grossen Magazinen (mehr als 20 Patronen)
- Halbautomatische Handfeuerwaffen mit grossen Magazinen (mehr als 10 Patronen)
- Halbautomaten mit Klapp oder Teleskopschaft, deren Gesamtlänge ohne Funktionseinbusse, wenn diese unter 60cm gekürzt werden können.
Siehe Broschüre "Waffen in Kürze" Seite 14 - 17 Broschüre Waffen in Kürze (waedenswil.ch)
Weitere Informationen finden Sie zudem unter: Waffen | Kanton Zürich (zh.ch)
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung eines Gesuches dauert mindestens 4 Wochen.
Alle anderen Gesuche für Waffenerwerbsscheine können an die Stadtpolizei Wädenswil gesendet werden:
Stadtpolizei Wädenswil
Schönenbergstrasse 4a
8820 Wädenswil
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Stadtpolizei | 044 789 74 00 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|