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Fristerstreckung Steuererklärung
Gesuch um Fristverlängerung einreichen
Gesuche um Fristerstreckung müssen bis am 31. März des Steuerjahres eingereicht werden. Eine Fristerstreckung für das spätere Einreichen der Steuererklärung kann höchstens bis 30. November gewährt werden.
Die Zugangsdaten für den verschlüsselten Online-Dienst werden Ihnen zusammen mit der Steuererklärung zugestellt. Die Zugangsdaten werden auf Ihrer Steuererklärung unter eServices als eRegister-Nr. und Passwort angedruckt. Ohne die Zugangsdaten steht Ihnen der nachfolgende Service (Aktion) nicht zur Verfügung.
Wenn Sie den folgenden Link anwählen (eService der Ruf Gruppe ein Software-Partner der Stadt Wädenswil), verlassen Sie diese Webseite. Da wir auf die folgende Seite weder Einfluss haben, noch den Inhalt überprüfen können, übernehmen wir keinerlei Verantwortung für deren Inhalt.
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