Das kantonale Planungs- und Baugesetz legt Ziele und Zwecke der Raumplanung fest und gewährt die Planungsmittel für die Aufteilung des Bodens in verschiedene Nutzungsbereiche, für deren Einteilung, Erschliessung und Ausstattung sowie für die Ausübung der zulässigen Bodennutzung. Es regelt weiter die Zuständigkeiten und das Verfahren im Bereich der Raumplanung sowie das öffentliche Baurecht.
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