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Antrag um Zustellung des baurechtlichen Entscheids
Gegen einen Bauentscheid kann bis zum letzten Tag der Planauflage die Zustellung des baurechtlichen Entscheides verlangt werden.
Mit einem später eingereichten Gesuch verwirkt ein allfälliges Rekursrecht. Das Gesuch um Zustellung eines baurechtlichen Entscheides kann erst gestellt werden, wenn die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich erfolgt ist.
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