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Hundeausbildungen im Kanton Zürich
Die revidierte Hundeverordnung ist noch nicht in Kraft. Deshalb ist die Hundeausbildung im Kanton Zürich aktuell für alle Hunde obligatorisch, die nicht als kleinwüchsig gelten. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind. Die abschliessende Liste der kleinwüchsigen Hunderassen finden Sie unter folgendem Link: Hunde | Kanton Zürich (zh.ch)
Zwischen 8 - 16 Wochen |
Welpenförderung zwischen der 8. und 16. Lebenswoche WICHTIG: Wird die Welpenförderung nicht besucht, obwohl der Hund bereits im Welpenalter im Kanton Zürich gehalten wurde, muss, im Anschluss zum Junghundekurs (10 Lektionen) ein Erziehungskurs im Umfang von 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden. |
Zwischen 16 Wochen und 18 Monaten |
Junghundekurs bis zum 18. Lebensmonat WICHTIG: Wird der Junghundekurs nicht besucht, obwohl der 18 Monaten Hund bereits im Junghundealter im Kanton Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs im Umfang von 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden. |
Zwischen 18 Monaten und 8 Jahren | Erziehungskurs |
Die Liste der bewilligten Hundeausbilderinnen und Hundeausbilder, finden sie auf der Seite des Veterinäramtes des Kantons Zürich Hunde | Kanton Zürich (zh.ch)
Informationen
- Datum
- 7. Mai 2021
- Autor/-in
- Gesellschaft
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