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Quaggamuschel-Fund im Zürichsee – Massnahmen des Kantons Zürich
Die ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum stammende Quaggamuschel verdrängt einheimische Tierarten und hat grosses Schadenpotential im und am See, da sie Leitungen verstopfen oder Ufer- und Hafenanlagen überwuchern kann. Einmal in einem Gewässer nachgewiesen, ist es kaum möglich, die Quaggamuschel wieder loszuwerden. Oberstes Ziel des Kantons Zürich ist es daher, diejenigen Gewässer zu schützen, in denen die invasive Muschelart bislang noch nicht nachgewiesen wurde. Der Kanton hat deshalb per sofort ein Einwasserungsverbot für immatrikulierte Boote für Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee verfügt.
Ab 2025 sollen gemäss Kanton dann weitere Massnahmen folgen, insbesondere auch zum Schutz des Zürichsees. Dabei sollen Bootsbesitzerinnen und -besitzer unter anderem aufgefordert werden, für immatrikulierte Boote ein Heimgewässer zu deklarieren – eine Nutzung ausserhalb des Heimgewässers wird künftig untersagt, zumindest solange, bis der Kanton eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht eingeführt haben wird.
Alle Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzer in Wädenswil werden gebeten, ihr Boot – aber auch Stand-Up-Paddel, Kanus etc. – nach einem Gewässerwechsel sorgfältig zu kontrollieren, mit heissem Wasser zu reinigen und vollständig zu trocknen, um eine Ausbreitung der Quaggamuschel soweit als möglich zu verhindern.
Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzer, die einen Bootsplatz im Eigentum der Stadt Wädenswil nutzen, werden durch die Stadt Wädenswil zusätzlich separat informiert.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich: www.zh.ch/blinde-passagiere.
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