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Sonntagsverkäufe 2025
Arbeitsbewilligungen für Sonntagsverkäufe; Regelung für 2025
Unter Berücksichtigung von Art.19 Abs.6 Arbeitsgesetz, können die Kantone respektive die Gemeinden vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen die Verkaufsgeschäfte ohne "Bewilligung für vorübergehende Sonntagsarbeit" des Amtes für Wirtschaft und Arbeit Personal beschäftigen dürfen.
Gestützt auf diese Regelung und in Absprache mit den Wädenswiler Fachgeschäften, wurden für 2025 folgende Daten festgelegt:
- Sonntag, 30. März 2025
- Sonntag, 4. Mai 2025
- Sonntag, 26. Oktober 2025
- Sonntag, 21. Dezember 2025
Alle in Wädenswil domizilierten Verkaufsgeschäfte sind berechtigt, an diesen vier Sonntagen ihren Laden offen zu halten; eine gemeindebehördliche Bewilligung ist nicht mehr erforderlich.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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