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Öffentliche Auflage Teilrevision kantonaler Richtplan – Deponiestandorte in Wädenswil
Derzeit und noch bis zum 14. März 2025 läuft die Anhörung und öffentliche Auflage der Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans sowie mehrerer Anpassungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. In der aktuellen Teilrevision des kantonalen Richtplans werden unter anderem die Deponiestandorte auf Kantonsgebiet, mehrere davon in Wädenswil, festgelegt. Hier finden Sie den Link zur Website des Kantons Zürich mit den entsprechenden Unterlagen.
Der Stadtrat Wädenswil wird die Möglichkeit zur Stellungnahme nutzen. Die Möglichkeit zur Stellungnahme steht aber auch jeder interessierten Person offen. Der Kanton bittet darum, für die Stellungnahmen die Webapplikation «eVernehmlassungen» zu benutzen. Die entsprechenden Links dazu finden sich auf der Website des Kantons. Die Webapplikation «eVernehmlassungen» bietet verschiedene Funktionen, die Ihnen die Erfassung und Übermittlung Ihrer Stellungnahme erleichtert. Es gibt auch die Möglichkeit, sich einer bereits veröffentlichten Stellungnahme anzuschliessen. Die Stellungnahme muss bis am 14. März 2025 übermittelt werden.
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