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Neue Bauprojekte
Umbau bei Laborgebäude, Absturzsicherung, Neubau Velounterstand und Entsorgungsstelle (teilweise bereits erstellt) (im Inventar Denkmalpflege)
Müller-Thurgau-Strasse 25 und 27, 8820 Wädenswil
Kat.-Nr. WE13549, Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, Freihaltezone
Bauherr: Staat Zürich c/o Hochbauamt Kanton Zürich / BB3, Postfach, 8090 Zürich
Umgebungsgestaltung bei Schulhaus, Pausenplatzumgestaltung, Velounterstand, Pergola
Fuhrstrasse 14, 8820 Wädenswil
Kat.-Nr. WE7525, WE470, Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, Gewässer
Bauherr: Stadt Wädenswil, Immobilien, Florhofstrasse 6, Postfach, 8820 Wädenswil
Projektverfasser: Quadra GmbH, Rötelstrasse 84, 8057 Zürich
Luft-Wasser-Wärmepumpe bei Einfamilienhaus im Freien
Schützenmattstrasse 4, 8820 Wädenswil
Kat.-Nr. WE4683, Zone: zweigeschossige Wohnzone
Bauherr: Marco und Christine Canclini, Schützenmattstrasse 4, 8820 Wädenswil
Projektverfasser: Geiger AG, Fälmisstrasse 15, 8833 Samstagern
Die rechtsgültige Publikation erfolgt im Digitalen Amtsblatt Schweiz https://epublikation.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die Pläne liegen während 20 Tagen ab Publikationsdatum digital unter https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflageExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. auf.
Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids müssen ab 1. Juni 2025 zwingend über obigen Link angefordert werden. Wer das Begehren nicht innert der Auflagefrist von 20 Tagen stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314 - 316 PBG).
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Die Wahrung anderer, insbesondere privatrechtlicher Ansprüche hat beim Zivilrichter zu erfolgen und richtet sich nach der Zivilprozessordnung.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bausekretariat | 044 789 73 11 | Kontaktformular |
