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Bedarfsabklärungsstelle für Betreuungsleistungen und Hilfsmittel der Zusatzleistung zur AHV
Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter
Neuerungen gültig ab 1.1.2025 für Altersrentnerinnen und Altersrentner mit Ergänzungsleistungen zur AHV
Wer hat Anrecht auf finanzielle Unterstützung?
Altersrentnerinnen und Altersrentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV. Neu wird über diese Ergänzungsleistungen auch die Betreuung im Alltag finanziert.
Welche Unterstützung wird finanziert?
- Unterstützung im Haushalt
- Mittagstische und Mahlzeitendienste
- Transporte zu Mittagstischen und Tages- und Nachtheimen
- Entlastungsdienste, wenn Ihre Angehörigen Sie betreuen und entlastet werden müssen
- Hilfsmittel, wie zum Beispiel Notrufsysteme, Rollatoren
- Betreuung in Tages- und Nachtheimen
- Begleitung und Beratung, um persönliche Kontakte zu pflegen
Bitte beachten Sie:
Pro Kalenderjahr können Sie maximal CHF 25'000.- pro Person beziehen. Mit diesem Betrag müssen wie bisher auch alle weiteren Krankheits- und Behinderungskosten wie Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse oder Zahnarztkosten finanziert werden.
Was muss ich machen, um Ergänzungsleistungen für Betreuung zu erhalten?
Ab Januar 2025 gibt es bei der Stadt Wädenswil eine Bedarfsabklärungsstelle (Infostelle Betreuung und Pflege). Diese klärt zusammen mit Ihnen den Unterstützungsbedarf.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung (eine sogenannte Bedarfsbescheinigung), welche Betreuungsleistungen in welchem Umfang über die Ergänzungsleistungen zur AHV finanziert werden können.
Erkundigen Sie sich bei der Infostelle Betreuung und Pflege, aus welchen Angeboten Sie auswählen können. Danach dürfen Sie festlegen, welche Betreuungsangebote Sie beziehen wollen.
Die Rechnung für die Unterstützung bezahlen Sie und senden dann die Abrechnung an die Sozialversicherungen Wädenswil. Diese Stelle vergütet Ihnen die Auslagen im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur AHV. Bitte beachten Sie, dass der zur Verfügung stehende Betrag für die Unterstützung begrenzt ist. Bitte informieren Sie auch die Infostelle Betreuung und Pflege, wenn Ihr Betreuungsbedarf sich verändert. Das kann zum Beispiel nach einem Notfall sein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Wädenswil oder unter: Umsetzungshilfe Zusatzleistungsverordnung | Kanton Zürich
Bedarfsabklärungsstelle der Stadt Wädenswil:
Infostelle Betreuung und Pflege:
Durchführungsstelle für Ergänzungsleistungen:
Sozialversicherungen Wädenswil
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Flyer finanzielle Unerstützung für Betreuung im Alter (PDF, 489.61 kB) | Download | 0 | Flyer finanzielle Unerstützung für Betreuung im Alter |
Name | Telefon | Kontakt |
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Infostelle Betreuung und Pflege | 044 789 74 90 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |