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Durchgangsplatz Fahrende Gerenau
Der Durchgangsplatz für Fahrende (Sinti und Jenische) ist geöffnet.
Für wen ist der Durchgangsplatz für Fahrende?
Der Durchgangsplatz dient dem befristeten Aufenthalt von Angehörigen der national anerkannten Minderheit der Jenischen und Sinti, welche in der Schweiz wohnen oder heimatberechtigt sind (inklusive ihrer nahen Verwandten aus dem Ausland in untergeordneter Zahl).
Wo kann ich mich anmelden?
Bitte melden Sie sich bei der Stadtpolizei mittels des Anmeldeformulars an.
Sie können sich via E-Mail (stadtpolizei@waedenswil.ch) oder persönlich anmelden.
Bitte beachten Sie: Bei Ankunft ausserhalb der Öffnungszeiten oder am Wochenende ist eine Anmeldung im Voraus (mindestens zwei Arbeitstage) notwendig.
Kann ein Standplatz reserviert werden?
Ja, eine Reservation ist mit dem Anmeldeformular möglich.
Kontakt
Stadtpolizei Wädenswil
Schönenbergstrasse 4a
8820 Wädenswil
Telefon 044 789 74 00
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.
Wie viel kostet ein Standplatz pro Tag?
Die Platzgebühr beträgt CHF 10.00 pro Tag und Einheit. Zusätzlich werden CHF 5.00 pro Tag für Strom, Wasser und Abwasser erhoben.
Ist ein Depot fällig?
Ja. Bei der Anmeldung ist pro Einheit ein Depot von CHF 250.00 zu hinterlegen. Die Rückzahlung des Depots erfolgt nach Abschluss des Aufenthalts.
Was ist eine "Einheit"?
Eine Einheit umfasst zwei Zugfahrzeuge, einen Wohnwagen sowie einen Anhänger oder einen sogenannten Kinderwagen. Als «Kinderwagen» gilt ein einachsiger Wohnwagen für die noch nicht volljährigen Kinder der Platznutzenden.
Wie bezahlt werden?
Die Platzgebühren sind bar, mittels Kreditkarte oder TWINT bei der Stadtpolizei zu bezahlen.
Wie lange darf ich maximal auf dem Platz bleiben?
Die Aufenthaltsdauer auf dem Platz beträgt grundsätzlich maximal 30 Tage möglich. Eine erneute Belegung ist nach Unterbruch von einem Monat möglich. Bestehen drei Tage vor Ablauf der 30 Tage keine neuen Reservationen/Anmeldungen, kann der Aufenthalt ausnahmsweise bis auf maximal 60 Tage verlängert werden.
Welche Infrastruktur hat der Platz?
Über folgende Infrastruktur verfügt der Platz:
- Wasser
- Strom
- Abfallcontainer
Darf Feuer gemacht werden?
Das Entfachen von offenem Feuer auf dem Platz, entlang des Waldsaums und / oder im Wald ist verboten, ausser an dafür vorgesehenen Feuerstellen. Das Entfachen von Feuer in Feuerschalen ist erlaubt, solange ein genügend grosser Abstand (10 Meter) zum Wald gehalten wird. Den kantonalen Weisungen und Verhaltensempfehlungen zur Entfachung von Feuer im Freien ist unbedingt Folge zu leisten.
Darf ich mit Haustieren anreisen?
Haustiere müssen beaufsichtigt werden. Insbesondere sind Hunde nach den geltenden Vorschriften des schweizerischen Tierschutzgesetzes an der Leine zu führen.
Verunreinigungen durch Hundekot sind unverzüglich zu beseitigen und dürfen in einem Gebührensack im Abfallcontainer entsorgt werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtpolizei | 044 789 74 00 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |
