Inhalt
Abmeldung/Wegzug
Bitte beachten Sie die Systemumstellung Einwohnerregister: Systemunterbruch wegen Datenübernahme ab 3. Dezember 2024.
Der Wegzug ist der Abteilung Einwohnerdienste innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen mitzuteilen.
Für die Abmeldung wird Folgendes benötigt:
- amtlicher Ausweis
-
neue Wohnadresse
Bitte beachten Sie, dass bei einem Wegzug ins Ausland die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste zwingend notwendig ist.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 044 789 72 11 | Kontaktformular |
Name | Beschreibung |
---|