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Abmeldung/Wegzug
Abmeldung/Wegzug innerhalb Schweiz
Der Wegzug ist bei der Dienststelle Einwohnerdienste innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen mitzuteilen.
Für die Abmeldung wird Folgendes benötigt:
- amtlicher Ausweis
- neue Wohnadresse
Abmeldung/Wegzug ins Ausland
Bitte beachten Sie, dass bei einem Wegzug ins Ausland die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste zwingend notwendig ist.
Für das Steueramt:
Bei Abmeldungen ins Ausland ist zwingend eine Vertreteradresse in der Schweiz anzugeben, an welche sämtliche Post nach dem Wegzug gesandt werden kann. Es kann die Adresse eines Treuhänders oder auch von einem Verwandten/Bekannten sein, welcher bereit ist, die Post zu bearbeiten oder weiterzuleiten.
Es ist zudem eine Steuererklärung einzureichen für den Zeitraum vom 1. Januar des entsprechenden Kalenderjahres bis zum Wegzugsdatum. Sämtliche offenen Steuerschulden müssen beim Wegzug bezahlt sein.
Bei Fragen melden Sie sich beim Steueramt, steueramt@waedenswil.ch, Telefon 044 789 72 88.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 789 72 22 | Kontaktformular |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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600.6 | Gebührentarif Einwohnerdienste | 1. November 2018 |
Name | Beschreibung |
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