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Abmeldung/Wegzug
Der Wegzug ist der Abteilung Einwohnerdienste innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen mitzuteilen. Sie können den Wegzug elektronisch über eUmzug.ch oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste melden.
Für die Abmeldung wird Folgendes benötigt:
- amtlicher Ausweis
-
Neue Wohnadresse
Bitte beachten Sie, dass bei einem Wegzug ins Ausland die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste zwingend notwendig ist.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 789 72 22 | Kontaktformular |
Name | Beschreibung |
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