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Ein- und Auszugsanzeigen für Vermietende
Vermieterinnen und Vermieter, Logisgebende und Haushaltvorstände haben jeden Einzug und Auszug in ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Diese Mitteilung wird zur Aufforderung der ein- oder ausziehenden Person benötigt, sich an-, ab- oder umzumelden, wenn dies nicht durch die betroffene Person selber geschieht.
Bitte verwenden Sie dafür den folgenden Link: Drittmeldung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 789 72 11 | Kontaktformular |