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Ein- und Auszugsanzeigen für Vermieter
Vermieter, Logisgeber und Haushaltvorstände haben jeden Ein- und Auszug in ihrem Haus bzw. in ihrer Wohnung innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Diese Mitteilung wird zur Aufforderung der ein- oder ausziehenden Person benötigt, sich an-, ab- oder umzumelden, wenn dies nicht durch die betroffene Person selber geschieht.
Bitte verwenden Sie dafür den folgenden Link: Drittmeldung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 789 72 22 | Kontaktformular |