Inhalt
Adressauskunft
Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG). Sie werden bei persönlicher Vorsprache oder auf schriftliches Gesuch hin erteilt.
Die Einwohnerdienste geben einer privaten Person oder Organisation im Einzelfall und auf Gesuch hin, folgende Daten gemäss § 18 MERG und § 16 lit. a IDG ohne Einschränkung bekannt:
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
Wenn ein gemäss § 18 MERG, § 16 Abs. 1 lit. a und § 17 Abs. 1 (IDG) berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, werden folgende Daten bekanntgegeben:
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Zivilstand und Heimatort
Gebühren
- Voraussetzungslose Auskünfte CHF 15.00
- Auskunft, wenn berechtigtes Interesse CHF 30.00
- Auskunft, wenn besonders schützenswertes Interesse CHF 30.00
Datenschutz
Die Einwohnerdienste unterstehen als öffentliches Organ, das Daten über Personen bearbeitet, den eidgenössischen und kantonalen Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich / Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 789 72 22 | Kontaktformular |
Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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600.6 | Gebührentarif Einwohnerdienste | 1. November 2018 |