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Waffenerwerb
Neben dem Kauf gilt auch der Tausch, die Schenkung, die Erbschaft, die Miete und die Gebrauchsleihe als Erwerb im Sinne des Waffengesetzes. Je nachdem, um welche Art von Waffe es geht, müssen beim Erwerb unterschiedliche Verfahren eingehalten werden. Das Gesetz verlangt für den Erwerb einen schriftlichen Vertrag (meldepflichtige Waffen), einen Erwerbsschein (bewilligungspflichtige Waffen) oder eine Ausnahmebewilligung (verbotene Waffen).
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung eines Gesuches dauert mindestens 4 Wochen.
Für Frage oder zur Einreichung von Gesuchen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
waffenerwerb@waedenswil.ch
Zugehörige Objekte
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Broschuere_Waffen_in_Kuerze_ab_2019.pdf (PDF, 1.22 MB) | Download | 0 | Broschuere_Waffen_in_Kuerze_ab_2019.pdf |
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Stadtpolizei | 044 789 74 00 | Kontaktformular |
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