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Arealentwicklung
Besteht ein anspruchsvoller Projektierungsbedarf oder kann eine Baubewilligung aufgrund der gültigen Bau- und Zonenordnung nicht ohne weiteres in Aussicht gestellt werden, stehen den Grundeigentümern und Bauherrschaften nach Planungs- und Baugesetz (PBG) entsprechende Instrumente zur Verfügung.
Gestaltungsplan
Mit Gestaltungsplänen können für bestimmt umgrenzte Gebiete Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten festgelegt werden. Dabei darf von der Grundordnung (Bau- und Zonenordnung) abgewichen werden.
Quartierplan
Ein Quartierplan wird grundsätzlich für Gebiete mit mangelnder Baureife erstellt, welche innerhalb einer Bauzone liegen, aber noch nicht genügend erschlossen sind. Für solche Gebiete regelt der Quartierplan die Feinerschliessung wie z.B. Strassen, Kanalisation, Wasserversorgung und gemeinschafltiche Ausstattungen. Daneben wird die Parzellierung auf die Nutzungsart und die Erschliessung abgestimmt.
Zugehörige Objekte
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Raumplanung und Landschaftsentwicklung | 044 789 73 11 | Kontaktformular |
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Planen und Bauen | 044 789 73 11 | Kontaktformular |
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