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Periodische Kontrollen von Blitzschutzsystemen im Jahr 2021
Gestützt auf die Weisung „Blitzschutzsysteme“ der Gebäudeversicherung Kanton Zürich, vom 1. Januar 2015, werden dieses Jahr im Auftrag der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude in Hütten und Schönenberg unangemeldet kontrolliert.
Von der GVZ als Blitzschutzaufseher angestellt, führt Herr Gian Pietro Concenti oder Patrick Weiss, c/o Weiss Gebäudetechnik, Riemenstrasse 1, 8803 Rüschlikon, die periodischen Kontrollen durch.
Die periodischen Kontrollen werden, wenn möglich in der ersten Jahreshälfte durchgeführt und sind für die Eigentümerschaften kostenlos. Nachkontrollen finden in der zweiten Jahreshälfte oder im Folgejahr statt.
Freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme sind im Auftrag der Eigentümerschaft durch einen Blitzschutzaufseher oder eine Fachperson äusserer Blitzschutz VKF, gemäss den Leitsätzen der electrosuisse „Blitzschutzsysteme SNR 464022“ mindestens alle 10 Jahre zu kon-trollieren.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link
https://www.gvz.ch/hauptnavigation/brandschutz/blitzschutzwesen
Periodische Kontrollen von Blitzschutzsystemen in der Gemeinde Wädenswil
Gestützt auf die Weisung „Blitzschutzsysteme“ der Gebäudeversicherung Kanton Zürich, vom 1. Januar 2015, werden dieses Jahr im Auftrag der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) die vorgeschriebenen Blitzschutzsysteme der Gebäude in Hütten und Schönenberg unangemeldet kontrolliert.
Von der GVZ als Blitzschutzaufseher angestellt, führt Herr Gian Pietro Concenti oder Patrick Weiss, c/o Weiss Gebäudetechnik, Riemenstrasse 1, 8803 Rüschlikon, die periodischen Kontrollen durch.
Die periodischen Kontrollen werden, wenn möglich in der ersten Jahreshälfte durchgeführt und sind für die Eigentümerschaften kostenlos. Nachkontrollen finden in der zweiten Jahreshälfte oder im Folgejahr statt.
Freiwillig errichtete Blitzschutzsysteme sind im Auftrag der Eigentümerschaft durch einen Blitzschutzaufseher oder eine Fachperson äusserer Blitzschutz VKF, gemäss den Leitsätzen der electrosuisse „Blitzschutzsysteme SNR 464022“ mindestens alle 10 Jahre zu kontrollieren.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link
https://www.gvz.ch/hauptnavigation/brandschutz/blitzschutzwesen
Zugehörige Objekte
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Blitzschutzsystem_Kontrolle.pdf (PDF, 123.38 kB) | Download | 0 | Blitzschutzsystem_Kontrolle.pdf |