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Unterschutzstellung Alte Unterortstrasse 9, 8804 Au
Der Stadtrat der Stadt Wädenswil hat am 28. Juni 2021 beschlossen:
- Das Nebengebäude 'ehemalige Sennhütte' (Assek.-Nr. 1742) auf Kat.-Nr. WE11170, Alte Unterortstrasse 9.2, 8804 Au (Inv.-Nr. 115) wird gemäss verwaltungsrechtlichen Vertrag vom 7. Juni 2021 unter Schutz gestellt.
- Bis zum Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses dürfen ohne Zustimmung des Stadtrats keine tatsächlichen baulichen Massnahmen am Gebäude Assek.-Nr. 1742 vorgenommen werden.
Der Stadtratsbeschluss kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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