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Unterschutzstellung Seestrasse 148, 8820 Wädenswil
Wohnhaus 'zur Schwanau' (Assek.-Nr. 646) auf Kat.-Nr. WE12943, Seestrasse 148, 8820 Wädenswil (Inv.-Nr. 237)
Der Stadtrat der Stadt Wädenswil hat am 5. Juli 2021 beschlossen:
- Das Wohnhaus 'zur Schwanau', Seestrasse 148, Assek.-Nr. 646 auf Kat.-Nr. WE12943, ist ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG. Das Gebäude darf nicht abgebrochen werden und wird unter Schutz gestellt.
- Bis zum Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses dürfen ohne Zustimmung des Stadtrats keine tatsächlichen baulichen Massnahmen am Gebäude Assek.-Nr. 646 vorgenommen werden.
Der Stadtratsbeschluss kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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Seestrasse 148, 8820 Wädenswil (PDF, 15.47 kB) | Download | 0 | Seestrasse 148, 8820 Wädenswil |