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Öffentliche Bekanntmachung: Verlegung und Ausdolung zwischen Muslistrasse und Nordstrasse sowie Festlegung des Gewässerraums des Gulmen- und des Muslibachs
Verlegung und Ausdolung zwischen Muslistrasse und Nordstrasse sowie Festlegung des Gewässerraums des Gulmen- und des Muslibachs, öffentliches Gewässer Nr. 5.1, (Bereich Mewa-Areal).
Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage nach § 18a des Wasserwirtschafts-gesetzes (WWG, LS 724.11)
Die Stadt Wädenswil beabsichtigt den Gulmenbach, öffentliches Gewässer Nr. 5.0, im Abschnitt zwischen Muslistrasse und Nordstrasse (Bereich Mewa-Areal) auf einer Länge von etwa 200 m zu verlegen und auszudolen.
Gleichzeitig mit den Akten und Pläne des Wasserbauprojektes liegt auch der Plan des Gewässerraums für den Gulmenbach zwischen der Muslistrasse und der Nordstrasse sowie des eingedolten Muslibachs zwischen der Muslistrasse und dem Gulmenbach nach Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) auf.
Einsprachen gegen dieses Projekt und / oder gegen den Gewässerraum können innert einer Frist von 30 Tagen, die am 28. Februar 2022 abläuft, mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Stadtverwaltung (Stadtrat) Wädenswil zuhanden der Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, erhoben werden.
Die Akten und Plänen liegen während der Einsprachefrist während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, zur Einsicht auf. Laufende Planungsverfahren sind auch im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) nach Gemeinden erfasst und im Internet frei einsehbar (https://oerebdocs.zh.ch/).
Stadtrat Wädenswil
Zugehörige Objekte
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Publikation_GP_MEWA_Wasserbauprojekt (PDF, 16.88 kB) | Download | 0 | Publikation_GP_MEWA_Wasserbauprojekt |