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Unterschutzstellung 'Di alt Fabrik' und 'Kopfbau', Florhofstrasse 9,13, 8820 Wädenswil
Der Stadtrat der Stadt Wädenswil hat am 24. Januar 2022 beschlossen:
1. Die Liegenschaften 'Di alt Fabrik' und 'Kopfbau' (Assek.-Nr. 600, 1033), auf Kat.-Nrn. WE13468 und WE13469, Florhofstrasse 9 und 13, 8820 Wädenswil, (Inv. Nr. 191) werden gemäss verwaltungsrechtlichem Vertrag vom 5. August 2021 unter Schutz gestellt.
2. Bis zum Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses dürfen ohne Zustimmung des Stadtrats keine tatsächlichen baulichen Massnahmen an den Gebäuden Assek.-Nrn. 600 und 1033 vorgenommen werden.
Der Stadtratsbeschluss kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Stadtrat Wädenswil
Zugehörige Objekte
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