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Unterschutzstellung Quartier 'Neudorf', Glärnischstrasse 33-41, 8820 Wädenswil
Der Stadtrat der Stadt Wädenswil hat am 24. Januar 2022 beschlossen:
- Das Quartier 'Neudorf' (Assek.-Nrn. 998, 999, 1000, 1001 und 1026), Glärnischstrasse 33, 35, 37, 39, 41 auf Kat.-Nrn. WE873, WE874, WE875, WE876 und WE877 (kleinere Häuser, Typ 1), und (Assek.-Nrn. 1028, 1045, 1044 und 1060) Glärnischstrasse 34, 36, 38, 40 auf Kat.-Nrn. WE879, WE880, WE881, WE882 (grössere Häuser, Typ 2) werden gemäss verwaltungsrechtlicher Verfügung unter Schutz gestellt.
- Bis zum Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses dürfen ohne Zustimmung des Stadtrats keine tatsächlichen baulichen Massnahmen an den Gebäuden Assek.-Nrn. 998, 999, 1000, 1001, 1026, 1028, 1045, 1044 und 1060 und deren Umgebung vorgenommen werden.
Der Stadtratsbeschluss kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Stadtrat Wädenswil
Zugehörige Objekte
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