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Unterschutzstellung Wohnhaus, ehem. Trotthaus, Speicher, Alte Unterortstrasse 3, 5, 6.3, 8804 Au
Der Stadtrat der Stadt Wädenswil hat am 24. Januar 2022 beschlossen:
- Das Wohnhaus Alte Unterortstrasse 3, Assek.-Nr. 1737 auf Kat.-Nr. WE12957, der ehemalige Speicher Alte Unterortstrasse 5, Assek.-Nr. 1738 auf Kat.-Nr. WE12957 und das ehemalige Trottgebäude Alte Unterortstrasse 6.3, Assek.-Nr. 1739) auf Kat.-Nr. WE10195 werden gemäss verwaltungsrechtlicher Verfügung unter Schutz gestellt.
- Bis zum Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses dürfen ohne Zustimmung des Stadtrats keine tatsächlichen baulichen Massnahmen an den Gebäuden Assek.-Nrn. 1737, 1738 und 1739 vorgenommen werden.
Der Stadtratsbeschluss kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Stadtrat Wädenswil
Zugehörige Objekte
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Amtliche_Publikation_Unterschutzstellung_Unterortstrasse_3_5_6.3_8804_Au (PDF, 15.84 kB) | Download | 0 | Amtliche_Publikation_Unterschutzstellung_Unterortstrasse_3_5_6.3_8804_Au |