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Unterschutzstellung Wohnhaus, Buechenstrasse 4, 6, 8824 Schönenberg
Der Stadtrat der Stadt Wädenswil hat am 21. Februar 2022 beschlossen:
- Das Wohnhaus (Assek.-Nr. 7041) auf Kat.-Nr. SO3231, Buechenstrasse 4 und 6, 8824 Schönenberg (Inv.-Nr. SO21) wird gemäss verwaltungsrechtlichem Vertrag vom 12. Januar 2022 unter Schutz gestellt.
- Bis zum Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses dürfen ohne Zustimmung des Stadtrats keine tatsächlichen baulichen Massnahmen am Gebäude Assek.-Nr. 7041 vorgenommen werden.
Der Stadtratsbeschluss kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Stadtrat Wädenswil
Zugehörige Objekte
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Unterschutzstellung_Buechenstrasse_4_6_8824_Schonenberg (PDF, 15.74 kB) | Download | 0 | Unterschutzstellung_Buechenstrasse_4_6_8824_Schonenberg |