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Gesamtrevision der Nutzungsplanung - Negative Vorwirkung
Am 21. Mär 2022 verabschiedete der Stadtrat mit Beschluss Nr. 72 die Gesamtrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) Wädenswil-Au, Schönenberg, Hütten für das öffentliche Anhörungsverfahren. Die 60-tägige öffentliche Auflage erfolgt vom 1. April 2022 bis 31 . Mai 2022.
Baugesuche sind in erster Linie auf ihre Übereinstimmung mit den heute geltenden baurechtlichen Bestimmungen zu prüfen. Wo mit einer revidierten Bau- und Zonenordnung Verschärfungen gegenüber heute geltenden Regelungen vorgesehen sind, können Bauvorhaben die beabsichtigten Vorschriften nachteilig beeinflussen, d.h. grundsätzliche Zielvorstellungen der Planung unterlaufen. § 234 und 235 PBG sehen deshalb vor, dass die Baubehörde Projekte in dieser Hinsicht prüft und gegebenenfalls schon vor lnkraftsetzung der revidierten Bestimmungen verweigert bzw. die notwendigen Anpassungen verlangt.
Um die Projektierung von Bauvorhaben zu erleichtern, hat die Baukommission eine - nicht als abschliessende Aufzählung aufzufassende - Liste derjenigen Vorschriften zusammengestellt, auf die ein Baugesuch hinsichtlich nachteiliger Beeinflussung der künftigen Bau- und Zonenordnung (bezeichnet als revBZO) überprüft werden soll.
- Website
- https://www.stadtneuland.ch/
Zugehörige Objekte
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Richtlinien zur Voranwendung - Negative Vorwirkung (PDF, 4.13 MB) | Download | 0 | Richtlinien zur Voranwendung - Negative Vorwirkung |
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