In der Schweiz ist die Verbrennung von Abfällen im Freien grundsätzlich verboten. Einzig Wald-, Feld und Gartenabfälle dürfen im Kanton Zürich im Freien verbrannt werden – dies jedoch nur während der Monate März bis Oktober und unter der Voraussetzung, dass sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht. Weitere Informationen können Sie dem Massnahmenblatt entnehmen.
Sie besuchen unseren Webauftritt mit dem Internet Explorer. Dies kann zu Darstellungsfehlern führen. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Wechsel auf einen neueren Browser wie Google Chrome, Microsoft Edge, Safari, Firefox oder Opera.
Das von Ihnen aufgerufene Formular lässt sich leider nicht darstellen. Sie verwenden eine veraltete Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Webstatistik
Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.