Inhalt
Gemeinderechtliches Ordnungsbussenverfahren
mit zugehöriger Bussenliste
Mit Beschluss vom 27. Mai 2013 hat der Stadtrat Wädenswil die Verordnung über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren mit zugehöriger Bussenliste unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Bussenliste durch den Statthalter des Bezirks Horgen erlassen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig, die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Stadtrat