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Lärmsanierung Staatsstrassen - Akustisches Projekt Schallschutzfenster
Öffentliche Planauflage nach §16 und 17 Strassengesetz
Die rechtsgültige Publikation erfolgt im Digitalen Amtsblatt Schweiz https://epublikation.ch.
Mit Ausnahme der Objektblätter der einzelnen Liegenschaften sind alle Unterlagen auch auf der Webseite der Fachstelle Lärmschutz einsehbar. Siehe Link zu Website weiter unten.
Die Projektunterlagen liegen bei der Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3 (vis-à-vis Stadthaus), bis zum 5. August 2024 (verlängerte Frist aufgrund Sommerferien), zur Einsicht auf.
Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Kontaktstelle
Baudirektion Kanton Zürich
Tiefbauamt, Stab
Fachstelle Lärmschutz
Stefan Stauber
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 044 789 73 11 | Kontaktformular |