Inhalt
Erneuerungswahl des Stadtrates inklusive Präsidium für die Amtsdauer 2026 - 2030
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 14. November 2025 sind für die Erneuerungswahl des Stadtrates Wädenswil innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Stadtrat
(7 Mitglieder, davon eines als Präsidentin oder Präsident)
Mitglieder des Stadtrates
- Bislin Martin Richard, 1973, Bankkaufmann, Lindenstrasse 14, Wädenswil (Die Mitte)
- Bühlmann Claudia Pia, 1972, Biolandwirtin, Arbeitsagogin HFP, Floraweg 4, Wädenswil (Grüne, bisher)
- Furrer Astrid, Oenologin, 1968, Walther-Hauser-Strasse 14, Wädenswil (FDP, bisher)
- Wolfer Christof Peter, 1964, Eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer, Rötibodenstrasse 15, Wädenswil (FDP, bisher)
- Zurfluh Fraefel Christina, 1962, Key Account Managerin, Gulmenstrasse 13, Wädenswil (SVP)
- -/-
- -/-
Präsidentin/Präsident des Stadtrates
- Bühlmann Claudia Pia, 1972, Biolandwirtin, Arbeitsagogin HFP, Floraweg 4, Wädenswil (Grüne)
- Wolfer Christof Peter, 1964, Eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer, Rötibodenstrasse 15, Wädenswil (FDP)
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von sieben Tagen, bis spätestens am 16. Januar 2026 angesetzt, innert welcher die eingebrachten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden können. Innert der gleichen Frist können weitere Wahlvorschläge dem Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil eingereicht werden. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Wählbar sind stimmberechtigte Personen, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Wädenswil haben. Als Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident kann eine Person nur aufgestellt werden, wenn sie gleichzeitig als Kandidatin oder Kandidat des Stadtrates aufgeführt wird.
Für die vorgeschlagenen Personen sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz "bisher" wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat sowie Parteizugehörigkeit anzugeben. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Für die Wahl des Stadtrates werden leere Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet, auf dem die zur Wahl stehenden Personen aufgeführt sind.
Bitte verwenden Sie für die Einreichung der Wahlvorschläge das entsprechende Wahlvorschlagsformular. Die gesamte Wahlanordnung finden Sie in den amtlichen Publikationen unter folgendem Link: ePublikation
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Wahlvorschlagsformular Stadtrat 2026 (PDF, 112 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlagsformular Stadtrat 2026 |
