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Erneuerungswahl der Oberstufenschulpflege für die Amtsdauer 2026 - 2030
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 7. November 2025 sind für die Erneuerungswahl des Oberstufenschulpflege innert Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Oberstufenschulpflege
(5 Mitglieder, davon eines als Präsidentin oder Präsident)
Mitglieder
- Blankl Franz Xaver Josef, 959, Unternehmer, Meierhofrain 16, Wädenswil (FDP, bisher)
- Eckl Ulrich Johann Heinrich (Uli), 959, Banker, Fluebrigstrasse 8A, Au (Die Mitte, bisher)
- Lenz Harald, 973, Eidg. dipl. Mechanikermeister, Rötihalde 20, Wädenswil (EVP)
- Schaer Grégoire Oliver, 979, Bankangestellter, Zugerstrasse 28, Wädenswil (SP)
- Wong Marie-Louise, 958, Sprachlehrerin, Pfannenstilstrasse 8, Wädenswil (SP, bisher)
Präsident
- Eckl Ulrich Johann Heinrich (Uli), 959, Banker, Fluebrigstrasse 8A, Au (Die Mitte)
- Lenz Harald, 973, Eidg. dipl. Mechanikermeister, Rötihalde 20, Wädenswil (EVP)
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von sieben Tagen, bis spätestens am 16. Januar 2026, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge dem Stadtrat Wädenswil, Florhofstrasse 6, Postfach, 8820 Wädenswil eingereicht werden können. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Wählbar sind stimmberechtigte Personen, die ihren politischen Wohnsitz in der Schulgemeinde (deckungsgleich mit der politischen Gemeinde) haben.
Für die vorgeschlagenen Personen sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz "bisher" wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat sowie Parteizugehörigkeit anzugeben. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Sofern die Voraussetzungen gemäss § 54 GPR erfüllt sind, erklärt der Stadtrat die vorgeschlagenen Mitglieder der Oberstufenschulpflege in stiller Wahl als gewählt. Andernfalls findet am 12. April 2026 eine Urnenwahl mit gedruckten Wahlzetteln statt.
Für das Präsidium findet am 12. April 2026 in jedem Fall eine Wahl mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt statt.
Bitte verwenden Sie für die Einreichung der Wahlvorschläge das entsprechende Wahlvorschlagsformular. Die gesamte Wahlanordnung finden Sie in den amtlichen Publikationen unter folgendem Link: ePublikation
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Wahlvorschlagslisten_Oberstufenschulpflege_2026 (PDF, 213 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlagslisten_Oberstufenschulpflege_2026 |
