Inhalt
Öffentliche Auflage mit Rechtserwerb: Akustisches Sanierungsprojekt
Öffentliche Auflage mit Rechtserwerb
Wädenswil. Das folgende Projekt wird gemäss § 13 Strassengesetz (StrG) öffentlich aufgelegt:
Akustisches Sanierungsprojekt Lärmschutzwand Schönenbergstrasse
Die Projektunterlagen liegen vom 12.08.2016 bis 12.09.2016 auf und können wie folgt eingesehen werden:
Stadtverwaltung Wädenswil, Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil
Montag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Alle Unterlagen sind auch auf der folgenden Internetseite abrufbar: www.laerm.zh.ch/ssp (Link zur Gemeinde Wädenswil anwählen).
Einwendungen zum Lärmschutzwand-Projekt können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle erhoben werden: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Ingenieur-Stab, Fachstelle Lärmschutz, Peter Angst, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich.
Zu einer Einwendung ist die gesamte Bevölkerung berechtigt. Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG).
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt,
und Stadt Wädenswil
Öffentliche Auflage mit Rechtserwerb
Wädenswil. Das folgende Projekt wird gemäss § 13 Strassengesetz (StrG) öffentlich aufgelegt:
Akustisches Sanierungsprojekt Lärmschutzwand Schönenbergstrasse
Die Projektunterlagen liegen vom 12.08.2016 bis 12.09.2016 auf und können wie folgt eingesehen werden:
Stadtverwaltung Wädenswil, Abteilung Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil
Montag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
Alle Unterlagen sind auch auf der folgenden Internetseite abrufbar: www.laerm.zh.ch/ssp (Link zur Gemeinde Wädenswil anwählen).
Einwendungen zum Lärmschutzwand-Projekt können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle erhoben werden: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Ingenieur-Stab, Fachstelle Lärmschutz, Peter Angst, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich.
Zu einer Einwendung ist die gesamte Bevölkerung berechtigt. Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG).
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt,
und Stadt Wädenswil
Zugehörige Objekte
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