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Informationen zum Coronavirus
Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
Zur Medienmitteilung des Bundesrats
Der Bundesrat hat am 13. März 2020 entschieden, in allen Schulen der Schweiz den Präsenzunterricht ab Montag, 16. März 2020 auszusetzen. Bitte lesen Sie dazu die Elterninformation der Primarschule Wädenswil und der Oberstufe Wädenswil:
Besonders gefährdete Personen
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich empfiehlt den besonders gefährdeten Personen (wie Personen ab 65 Jahren, Personen mit Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronischen Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs) jeglichen Veranstaltungen fernzubleiben. Das gleiche gilt für Personen, die krank sind oder sich krank fühlen.
Besuchsverbot
Die Gesundheitsdirektion hat ein Besuchsverbot für alle Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Invalideneinrichtungen im Kanton Zürich erlassen. Das Besuchsverbot gilt seit 13. März bis vorerst 30. April 2020.
Weiter sind die Empfehlungen zu den Verhaltens- und Hygieneregeln zu beachten:
- Regelmässiges gründliches Händewaschen mit Seife
- Niesen oder Husten nur ins Taschentuch oder in die Armbeuge
- Papiertaschentücher benützen und diese in geschlossene Abfalleimer entsorgen
- Händeschütteln vermeiden und wenn möglich 2 Meter Abstand halten
Tragen Sie zur Verringerung der Ausbreitung bei:
- Vermeiden Sie engen Kontakt zu Kindern und älteren oder chronisch kranken Personen.
- Verzichten Sie auf den Besuch von Veranstaltungen oder Örtlichkeiten, wo Sie engen Kontakt mit einer grossen Personenzahl nicht vermeiden können.
Einwohnerinnen und Einwohner, die von einer Erkrankung betroffen sein könnten oder glauben, betroffen zu sein, sollen auf keinen Fall eine Artzpraxis aufsuchen, sondern das kantonale Ärztefon anrufen, das rund um die Uhr besetzt ist: 0800 33 66 55 |
Veranstaltungen
Im Kanton Zürich sind sämtliche öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig mehr als 100 Personen aufhalten, aktuell und bis auf Weiteres verboten.
Veranstaltungen unter 100 Personen dürfen durchgeführt werden, wenn konkrete Präventionsmassnahmen eingehalten werden.
Informationen bezüglich Veranstaltungen: Webseite des Kantons Zürich oder Hotline für Veranstalter (24h erreichbar) 0800 044 117.
In Restaurants, Bars, Diskotheken und Nachtclubs dürfen sich nicht mehr als 50 Personen aufhalten, inklusive des Personals. Die Hygiene- und Verhaltensregeln müssen eingehalten werden können.
Kanton Zürich
weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich.
Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich - aktuelle Medienmitteilungen
Bund
weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Zugehörige Objekte
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Flyer Coronavirus So schützen wir uns und andere. (PDF, 1.74 MB) | Download | 0 | Flyer Coronavirus So schützen wir uns und andere. |