Inhalt
Gastwirtschaftspatent: Gesuch
Das Gastgewerbe und der Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf unterstehen der Aufsicht des Staates. Die Gemeindebehörde ist zuständig für die Erteilung und den Entzug von Patenten und Bewilligungen sowie den Vollzug dieses Gesetzes.
Gemäss Gastgewerbegesetz vom 1. Dezember 1996 benötigt ein Patent:
- wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit mehr als 10 Gästen / Sitz- und/ oder Stehplätzen mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht.
- wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt.
Antragsteller füllen das untenstehende Gesuch aus und senden es mit den darin erwähnten Beilagen an gesellschaft@waedenswil.ch.
Administration Gesellschaft
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Stab Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|