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Fristerstreckung Steuererklärung: Gesuch
Ein Gesuch um Fristerstreckung müssen Sie bis am 31. März des Steuerjahres einreichen. Die Frist kann bis längstens am 30. November beantragt werden.
Die Zugangsdaten für die eFristverlängerung finden Sie auf Ihrer Steuererklärung unter "eServices" als "eRegister-Nr." und "Passwort". Ohne diese Zugangsdaten können Sie diesen Service nicht nutzen.
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Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steueramt | 044 789 72 88 | Kontaktformular |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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