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Gesamtrevision Nutzungsplanung - Gemeinsame Perspektiven für Wädenswil, Au, Schönenberg und Hütten
Aufgrund des Gemeindezusammenschlusses von Wädenswil mit Hütten und Schönenberg existieren zurzeit noch drei Bau- und Zonenordnungen. Mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung werden diese drei zu einer Bau- und Zonenordnung zusammengeführt. Grundlage bilden der kommunale Richtplan der Stadt Wädenswil und die bestehenden Planungsgrundlagen für Schönenberg und Hütten.
Die intensiven und umfangreichen Beratungen des Gemeinderats kamen mit der Gemeinderatssitzung am 30. September 2024 zum Abschluss.
Der Gemeinderat hatte über mehrere Änderungsanträge - auf Antrag der vorberatenden Raumplanungskommission - einzeln zu entscheiden. Wie es bei einem so umfangreichen Werk zu erwarten ist, hat der Gemeinderat einzelne Anpassungen an der Gesamtrevision vorgenommen. Im Kern bleibt die gesamtrevidierte Nutzungsplanung inhaltlich in der vom Stadtrat vorgegebenen Stossrichtung erhalten. So sind der Verzicht auf Einzonungen, die massvolle Aufzonung einzelner Gebiete, die Einführung von Grünflächenziffern und ökologischen Ausgleichsflächen sowie die Pflicht zur Erstellung von preisgünstigem Wohnraum in einzelnen Aufzonungsgebieten nach wie vor Teil der Vorlage. Die drei vom Stadtrat definierten grundsätzlichen Anforderungen - bestehende Qualitäten erhalten, neue bauliche Möglichkeiten schaffen und städtebauliche Herausforderungen angehen - kann die gesamtrevidierte Nutzungsplanung erfüllen.
Der Gemeinderat hat die Gesamtrevision in der Schlussabstimmung ohne Gegenstimme festgesetzt. Mit der Festsetzung hat sich die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, dass die Gesamtrevision im Jahr 2025 zum Abschluss gebracht werden kann.
Die Beschlüsse des Gemeinderats sind unter Gemeinderatssitzung vom 30. September 2024 einsehbar. Gegen diese Beschlüsse wurde kein Referendum (zwecks Erzwingung einer Urnenabstimmung) ergriffen, jedoch ein Stimmrechtsrekurs eingereicht, welcher erst kürzlich erledigt werden konnte.
Ausstehend ist nun noch der Genehmigungsprozess bei der kantonalen Baudirektion zur Vorlage. Es ist mit einer Bearbeitungszeit beim Kanton von noch mindestens drei Monaten zu rechnen – die Baudirektion ist aber an keine Frist gebunden und der Genehmigungsprozess kann auch länger dauern.
Die überarbeiteten Dokumente in der Fassung, in welcher Sie dem Kanton zur Genehmigung eingereicht wurden, sind unter https://www.waedenswil.ch/aktuellesinformationen/2297095 verfügbar.
Nach Abschluss der Bearbeitung erstellt die Baudirektion eine Genehmigungsverfügung (oder teilweise Nichtgenehmigungsverfügung), welche der Stadt Wädenswil zugestellt wird und von dieser zu publizieren ist mit einer 30-tägigen Rechtsmittelfrist. Erst nach Ablauf dieser Frist und der Erledigung allfälliger Rekurse kann eine vollständige Inkraftsetzung der gesamtrevidierten BZO erfolgen (ebenfalls mit entsprechender Publikation). Je nach Inhalt der Rekurse ist unter Umständen auch eine frühzeitige teilweise Inkraftsetzung möglich.
Die amtlichen Publikationen der Stadt Wädenswil erfolgen seit Januar 2023 digital auf der Plattform ePublikation.ch. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.waedenswil.ch/amtlichepublikationen.
Über weitere Schritte werden wir via News-Mitteilung auf der Website der Stadt Wädenswil informieren, weil die Webseite stadtneuland.ch eingestellt wird. Mit einem Newsabo können Sie sich über verschiedene News der Stadt Wädenswil informieren. Weitere Informationen finden Sie unter Abo-Dienste.
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