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Verselbständigung des Alterszentrums Frohmatt
Mit der Verselbständigung kann das Alterszentrum auf künftige Entwicklungen im Gesundheitsbereich schneller reagieren. Die Frohmatt soll aus der Verwaltung herausgelöst und in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck überführt werden.
Das Wichtigste in Kürze
Der Stadtrat will das Alterszentrum Frohmatt verselbständigen. Mit der Verselbständigung kann das Alterszentrum auf künftige Entwicklungen im Gesundheitsbereich schneller reagieren. Die Frohmatt soll aus der Verwaltung herausgelöst und in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck überführt werden. Die Frohmatt erhält damit mehr betriebliche Flexibilität und eine stärkere fachliche Aufsicht. Gleichzeitig bleibt das Alterszentrum im vollständigen Besitz der Stadt Wädenswil.
Am 4. November 2024 hat der Gemeinderat der Verselbständigung mit 28 Ja- zu 4 Nein-Stimmen zugestimmt. Die Stimmberechtigten von Wädenswil entscheiden am Sonntag, 9. Februar 2025 über das Vorhaben.
Die Frohmatt heute: Längere Entscheidungswege, fehlende Flexibilität im Betrieb
Das Alterszentrum Frohmatt ist Teil der städtischen Verwaltung. Somit ist der Betrieb des Alterszentrums eng an die Prozesse von Politik und Verwaltung geknüpft. Das macht die Entscheidungswege länger. Das Gesundheitswesen ändert sich aber rasch. Um sich den Veränderungen anzupassen, soll die Frohmatt betrieblich flexibler werden.
Zudem unterscheiden sich die Aufgaben der Frohmatt von jenen der Verwaltung. Ein Alterszentrum ist ein 24-Stunden-Betrieb und benötigt viel spezialisiertes Know-how. Die Organisation eines Alterszentrums hat also andere Bedürfnisse als die klassische Verwaltung (z. B. im Bereich der Informatik, bei den Arbeitszeitmodellen, der Gebäudeinfrastruktur oder den Finanzen).
Nebst seinen vielfältigen Aufgaben ist der Stadtrat heute auch das strategische Führungsorgan der Frohmatt. In Zukunft soll die Frohmatt durch einen fachlich besetzten Verwaltungsrat geführt werden. Der Stadtrat wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats und nimmt selbst mit einem Stadtratsmitglied Einsitz. Der Verwaltungsrat wird mehrheitlich aus Fachpersonen aus dem Gesundheits-, Pflege-, Immobilien oder Rechnungswesen bestehen. Damit ist eine bessere und bereitere fachliche Aufsicht über die Frohmatt gewährleistet. Die Stadt steuert die Alterszentrum Frohmatt AG über die Eigentümerstrategie und die Leistungsvereinbarung.
Die neue Organisation
Um die heute bestehenden Herausforderungen anzugehen, empfiehlt der Stadtrat die Gründung einer Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck. Die Frohmatt würde damit aus der Verwaltung herausgelöst. Eine eigenständige Gesellschaft ist in den Arbeits- und Entscheidungswegen flexibler und schneller. Das vereinfacht den Arbeitsalltag.
Weitere Eckwerte der neuen Organisation
- Die Aktiengesellschaft bleibt zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt.
- Die Stadt garantiert über eine Leistungsvereinbarung eine qualitativ hochstehende Versorgung.
- Die Taxen für Pension und Betreuung orientieren sich weiterhin an einer Vollkostenrechnung. Damit bleibt die Frohmatt für alle Einkommensklassen ein attraktiver und bezahlbarer Ort für das Leben im Alter.
- Allfällige Überschüsse fliessen direkt in das Alterszentrum zurück.
- Der Stadtrat wird den Verwaltungsrat mit Fachleuten besetzen, z. B. aus dem Gesundheits-, Pflege-, Immobilien- oder Rechnungswesen.
- Ein Mitglied des Stadtrates ist im Verwaltungsrat vertreten.
- Alle Mitarbeitenden werden zu gleichwertigen Bedingungen von der neuen Gesellschaft angestellt.
- Alle Verträge der Bewohnenden werden auf die neue Gesellschaft übertragen. Es gibt keine inhaltlichen Änderungen am Pensionsvertrag.
Der Zeitplan
Aktuell präsentiert sich der Terminplan wie folgt:
- Sonntag, 9. Februar 2025: Volksabstimmung
- Mitwoch, 1. Januar 2025: Die Verselbständigung tritt rückwirkend in Kraft (vorbehältlich der Zustimmung durch das Stimmvolk)
Fragen und Antworten
Wie lassen sich Gemeinnützigkeit und Aktiengesellschaft miteinander vereinbaren?
Eine Aktiengesellschaft kann sehr wohl gemeinnützig sein. Dass das Gemeinwohl im Zentrum steht, ist in den Statuten der neuen Organisation festgehalten. Auch das Aktienrecht erlaubt es, Aktiengesellschaften mit einem gemeinnützigen Zweck zu gründen.
Warum schlägt der Stadtrat eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck vor?
Der Stadtrat hat drei Rechtsformen geprüft: Die Aktiengesellschaft (mit gemeinnützigem Zweck), die Stiftung sowie die öffentlich-rechtliche Anstalt. Im direkten Vergleich hat sich die AG als klar beste Variante erwiesen. Gegenüber der öffentlich-rechtlichen Anstalt und der Stiftung bietet die AG verschiedene Vorteile.
Die Aktiengesellschaft
- ist eine erprobte Organisationsform.
- ist finanziell und organisatorisch flexibel.
- kann mit anderen Leistungserbringern einfach zusammenarbeiten.
- bietet eine hohe Rechtssicherheit.
- ermöglicht, dass das Vermögen in Form von Aktienkapital weiterhin der Stadt Wädenswil gehört.
- ermöglicht, dass die Stadt als alleinige Aktionärin den Verwaltungsrat frei wählen und wenn nötig ersetzen kann.
Wie sieht die künftige Aufgabenteilung zwischen der Stadt und der Alterszentrum Frohmatt AG aus?
Die Stadt
- ist Eigentümerin der Aktiengesellschaft.
- wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates.
- nimmt mit einer Person Einsitz in den Verwaltungsrat.
- bestimmt das Angebot der Frohmatt mit einer Leistungsvereinbarung.
- bleibt direkte Eigentümerin der Grundstücke. Die Grundstücke werden im Baurecht an die Alterszentrum Frohmatt AG abgegeben.
Die Alterszentrum Frohmatt AG
- ist verantwortlich für die Führung der gesamten Organisation und aller Bereiche.
- definiert die Strategie und die Ziele der Organisation und setzt diese um.
- ist zuständig für die Umsetzung der Leistungsvereinbarung.
- erhält auf den Grundstücken in Wädenswil und Stollenweid ein Baurecht und darf auf den Grundstücken bauen.
- ist verantwortlich für den Unterhalt und die Sanierung der Gebäude.
Wie stellt die Stadt sicher, dass der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung im Sinne der Bevölkerung handeln?
Der Stadtrat hat nach wie vor in der Hand, wer die Frohmatt führt. Denn die Mitglieder des Verwaltungsrats werden durch den Stadtrat bestimmt. Ausserdem ist ein Stadtratsmitglied im Verwaltungsrat vertreten. Zusätzlich bestimmt die Stadt das Angebot über die Leistungsvereinbarung mit.
Könnte die Stadt die Aktien verkaufen, ohne Parlament oder Volk zu befragen?
Nein. Ein allfälliger Verkauf von Anteilen an der Gesellschaft bräuchte zwingend die Zustimmung des Gemeindesrates. Die Veräusserung einer Mehrheit von Aktien bedarf der Zustimmung des Stimmvolkes.
Wie garantiert die Stadt, dass die Leistungen hochstehend und bezahlbar bleiben?
Die Alterszentrum Frohmatt AG ist zwar für den Betrieb und die Immobilien verantwortlich. Der Stadtrat definiert aber mit einer Leistungsvereinbarung die Leistungen, welche die Frohmatt erbringen muss.
Die neue Gesellschaft wirtschaftet kostendeckend und in eigener Verantwortung.
Wie wird überwacht, dass z. B. nicht am Personal gespart wird, damit mehr Gewinn erzielt wird?
Die neue Organisation verfolgt einen gemeinnützigen Zweck. Die Aufgabe der Frohmatt AG besteht darin, für die Bevölkerung ein hochstehendes Angebot für das Leben und die Pflege im Alter sicherzustellen. Gewinn zu erwirtschaften, steht nicht im Vordergrund. Ein allfälliger Gewinn kann nicht abgeschöpft werden. Die Frohmatt muss Überschüsse wieder in die Organisation investieren. Auch die Entschädigung des Verwaltungsrats ist durch die Gemeinnützigkeit eingeschränkt.
Hinzu kommt: In der Schweiz gibt es immer mehr ältere Menschen. Der Bedarf an Pflegeplätzen wird also zunehmen. Somit bleibt auch die Nachfrage nach Pflegekräften weiterhin hoch. Aufgrund des grossen Fachkräftemangels sind die Arbeitgeber stark gefordert, für die Mitarbeitenden attraktiv zu bleiben.
Was ändert sich für die Bewohnenden?
Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist Kontinuität garantiert. Sie sind von der Verselbständigung nicht betroffen. Alle Bewohnerverträge werden von der Alterszentrum Frohmatt AG 1:1 übernommen und fortgeführt.
Werden mit der Verselbständigung die Leistungen und die Qualität der Pflege schlechter?
Nein. Das Pflegegesetz schreibt vor, welche Leistungen die Gemeinden und ihre Alterszentren zu erbringen haben. Ausserdem definiert die Leistungsvereinbarung, welche Angebote die Frohmatt zur Verfügung stellen muss. Die Leistungsvereinbarung macht auch Aussagen dazu, wie die Qualität gesichert werden soll. Verändern sich die Bedürfnisse der Bewohnenden, muss auch die Leistungsvereinbarung angepasst werden. Die Bedürfnisse der Bewohnenden sind also eng mit dem Angebot verknüpft.
Wird ein Pflegebett in der Frohmatt in Zukunft teurer?
Die Preise ändern sich bei der Übernahme nicht und sind auch für Menschen mit kleinerem Budget weiterhin bezahlbar – das gilt auch für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen. In der Leistungsvereinbarung ist dies geregelt.
Was passiert mit den Grundstücken und Gebäuden der Frohmatt?
Mit der Verselbständigung sollen auch die Gebäude an die neue Organisation übertragen werden. Die Stadt bleibt Eigentümerin der Grundstücke und erteilt der Frohmatt ein Baurecht.
Welche Auswirkungen hat die Verselbständigung auf die Mitarbeitenden?
Die guten Anstellungsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben gleichwertig in der neuen Organisationsform bestehen. Die Mitarbeitenden erhalten von der künftigen Organisation einen neuen Arbeitsvertrag nach OR (Obligationenrecht). Damit unterstehen sie neu nicht mehr dem öffentlichen, sondern dem privaten Recht. Die Mitarbeitenden haben drei Monate Zeit, den neuen Vertrag zu prüfen und zu unterzeichnen.
Wie sieht es mit der Arbeitsplatzsicherheit aus? Kann z. B. aufgrund von Sparmassnahmen den Mitarbeitenden in Zukunft einfacher gekündigt werden?
In der Schweiz gibt es immer mehr ältere Menschen. Der Bedarf an Pflegeplätzen wird also zunehmen. Somit bleibt auch die Nachfrage nach Pflegekräften weiterhin hoch. Aufgrund des Fachkräftemangels ist aktuell nicht damit zu rechnen, dass Stellen aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben werden müssen. Im Gegenteil: Fachkräfte werden händeringend gesucht.
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