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Sonntagsverkauf Regelung
Die Stadt Wädenswil legt jährlich in Absprache mit den Wädenswiler Fachgeschäften vier Sonntage fest, an denen die Läden auf dem gesamten Stadtgebiet öffnen dürfen. Eine gemeindebehördliche Bewilligung ist für diese Sonntage nicht mehr erforderlich. Für das aktuelle Jahr entnehmen Sie diese Daten dem untenstehenden Dokument:
Informationen
- Datum
- 21. Dezember 2024
- Herausgeber/-in
- Gesellschaft
Dokumente
Name | |||
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Sonntagsverkauf Regelung 2025 (PDF, 37.57 kB) | Download | 0 | Sonntagsverkauf Regelung 2025 |
Zugehörige Objekte
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Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |
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