Inhalt
Sonntagsverkauf Regelung
Die Stadt Wädenswil legt jährlich in Absprache mit den Wädenswiler Fachgeschäften vier Sonntage fest, an denen die Läden auf dem gesamten Stadtgebiet öffnen dürfen. Eine gemeindebehördliche Bewilligung ist für diese Sonntage nicht mehr erforderlich. Für das aktuelle Jahr entnehmen Sie diese Daten dem untenstehenden Dokument oder dem folgenden Link: Sonntagsverkäufe | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Informationen
- Datum
- 5. Januar 2026
- Herausgeber/-in
- Gesellschaft
Dokumente
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Sonntagsverkauf Regelung 2026 (DOCX, 141 kB) | Download | 0 | Sonntagsverkauf Regelung 2026 |
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stab Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |
