Inhalt
Finanz- und Entwicklungsplan (FEP) 2025 - 2028
Gestützt auf Artikel 95 des Gemeindegesetzes bringt der Stadtrat dem Gemeinderat und der interessierten Öffentlichkeit den Finanz- und Entwicklungsplan (FEP) 2025 bis 2028 zur Kenntnis.
Er dient der mittelfristigen Planung und Steuerung der Finanzen und Aufgaben der Stadt Wädenswil. Das erste Planjahr hat der Budgetvorlage zu entsprechen. Aufgrund seiner jährlichen Erarbeitung stellt er eine rollierende Planung dar und bildet jeweils die Grundlage für das jährliche Budget. Für eine bessere Einschätzung der finanziellen Entwicklung wird die Hochrechnung 2024 dargestellt.
Weitere Informationen finden Sie im PDF-Dokument.
Informationen
- Datum
- 25. Oktober 2024
- Herausgeber/-in
- Stadt Wädenswil
- Autor/-in
- Finanzen
Dokumente
Name | |||
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Finanz- und Entwicklungsplan 2025 - 2028 (PDF, 313.19 kB) | Download | 0 | Finanz- und Entwicklungsplan 2025 - 2028 |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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