Inhalt
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential
Hunde der Rassentypenliste II dürfen nicht im Kanton Zürich gehalten werden.
Aufgrund des Volksentscheids vom November 2008 dürfen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr im Kanton Zürich gehalten werden. Damit ist die Haltung (einschliesslich Erwerb, Zuzug, Zucht) von reinrassigen Hunden und Mischlingen, welche einer Rasse der Rassetypenliste II zugerechnet werden, verboten.
Verbot von Rottweilern seit dem 1. Januar 2025
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 18. Dezember 2024 entschieden, den Rottweiler auf die Rassetypenliste II zu setzen. Damit zählt der Rottweiler im Kanton Zürich seit Januar 2025 Zu den Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und Zucht, Zuzug sowie Erwerb sind verboten.
Weitere Informationen finden sie auf der Seite des Veterinäramtes des Kantons Zürich Hunde | Kanton Zürich
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2025
- Autor/-in
- Gesellschaft
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |