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Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Viele Menschen können mit ihrer Rente aus der AHV oder der IV ihren Lebensunterhalt nicht vollständig bezahlen. Auch andere Einkünfte reichen manchmal nicht aus. Darum gibt es Zusatzleistungen zur AHV/IV. Diese bestehen aus Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Bund) Beihilfen (Kanton) und Gemeindezuschüssen. Sie werden vom Kanton und von den Gemeinden ausgerichtet. Die Zusatzleistungen helfen Menschen, die wenig Geld haben oder hohe Kosten tragen müssen, zum Beispiel für ein Heim. Sie sind ein wichtiger Teil der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind keine Sozialhilfe. Es handelt sich um eine Versicherungsleistung. Das bedeutet: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen rechtlichen Anspruch darauf.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bestehen vor allem aus zwei Teilen:
- Monatliche Beiträge für den Lebensunterhalt
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (einmalige Zahlungen)
Sie helfen, das Existenzminimum zu sichern.
Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV haben Personen, die:
- eine Rente der AHV oder IV beziehen
- eine Hilflosenentschädigung erhalten
- oder während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld beziehen
Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV haben. Dabei berücksichtigen wir Ihr Einkommen und Ihr Vermögen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter:
Aufgrund der Revision der Zusatzleistungsverordnung des Kantons Zürich, treten ab 1. Januar 2025 Neuerungen für Altersrentnerinnen und Altersrentner mit Zusatzleistungen zur AHV in Kraft. So wollen der Kanton Zürich und die Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichen, dass sie lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Dies, auch wenn sie nicht in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.
Bis spätestens Ende 2026 gibt es in jeder Zürcher Gemeinde eine sogenannte Bedarfsbescheinigungsstelle. In der Stadt Wädenswil nimmt bereits ab Februar 2025 die Infostelle Betreuung und Pflege diese Aufgabe wahr. Die Infostelle klärt zusammen mit Ihnen den Unterstützungsbedarf.
Welche Unterstützung wird finanziert?
- Unterstützung im Haushalt
- Mittagstische und Mahlzeitendienste
- Transporte zu Mittagstischen und Tages- und Nachtheimen
- Entlastungsdienste, wenn Ihre Angehörigen Sie betreuen und entlastet werden müssen
- Hilfsmittel, wie zum Beispiel Notrufsysteme, Rollatoren
- Betreuung in Tages- und Nachtheimen
- Begleitung und Beratung, um persönliche Kontakte zu pflegen
Weitere Informationen finden Sie hier:
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Sozialversicherungen | 044 789 72 50 | Kontaktformular |
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| Name | Beschreibung |
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