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Gesuch für Veranstaltungen A-Z
Die Abteilung Gesellschaft ist für die Erteilung von Anlass- und Veranstaltungsbewilligungen zuständig. Sie koordiniert auch, falls weitere kantonale Bewilligungen erforderlich sind.
Bewilligungspflichtig sind beispielsweise:
- Die Benützung öffentlichen Grunds
- Die Verwendung von Lautsprechern im Aussenbereich
- Temporäre Festwirtschaften (bei kostenpflichtiger Abgabe von Alkohol/Speisen)
- Die Aufschiebung der Schliessungsstunde (nach 24 Uhr)
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Weitere Faktoren können zu einer Bewilligungspflicht führen. Klären Sie frühzeitig bei der Abteilung Gesellschaft, ob für die Durchführung der geplanten Veranstaltung eine Bewilligung nötig ist. Prüfen Sie bitte zudem die Kriterien, die eine zusätzliche kantonale Bewilligung zur Folge haben können bzw. weiterführender Massnahmen bedürfen.
Im Gesuchsformular können Sie Ihre Angaben erfassen und uns zukommen lassen:
- per E-Mail: gesellschaft@waedenswil.ch
- per Post: Stadt Wädenswil, Gesellschaft, Florhofstrasse 6, 8820 Wädenswil
- per Einwurf in den Briefkasten beim Stadthaus
Gesuche für grössere/aufwändigere Veranstaltungen sind mindestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Zudem ist neben dem ausgefüllten Gesuchsformular möglicherweise ein separates Konzept einzureichen, das die geplante Veranstaltung in ihrer Gesamtheit abbildet und der Abteilung Gesellschaft erlaubt, eine korrekte Bewilligung auszustellen. Solche Veranstaltungen können sein (nicht abschliessend):
- Veranstaltungen mit ca. ≥ 1000 Besuchende pro Tag
- Veranstaltungen, die eine grössere Fläche auf Stadtgebiet beanspruchen (z. B. Räbeliechtliumzug, Chlauseinzug)
- Veranstaltungen, die zu einer Beeinträchtigung des Verkehrs führen (z. B. Kundgebungen)
- Veranstaltungen, die eine kantonale Bewilligung erfordern
Gesuche für kleinere Veranstaltungen sind mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Solche Veranstaltungen können sein (nicht abschliessend):
- Kleinere, lokal begrenzte Feste
- Standaktionen
- Lärmige (Bau-)Arbeiten während der Ruhezeit/Nachtruhe
Trifft ein Veranstaltungsgesuch nicht fristgerecht ein, wird eine Expressbearbeitungsgebühr erhoben bzw. wird die Veranstaltung allenfalls nicht bewilligt.
Es ist uns ein grosses Anliegen, dass Anlässe sicher und gemäss den geltenden Richtlinien durchgeführt werden können. Besten Dank im Voraus für Ihre Mithilfe.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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Gesellschaft | 044 789 72 70 | Kontaktformular |